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Leitfaden für TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen im TSV Elgendorf

Als ÜbungsleiterIn im TSV Elgendorf bin ich bemüht folgende Handlungsanweisungen umzusetzen:

  • Ich bemühe mich grundsätzlich um eine offene Kommunikation. Bei Ideen und Vorschlägen, aber auch bei Problemen, Unstimmigkeiten oder Ärgernissen, suche ich ein klärendes Gespräch mit dem/der AbteilungsleiterIn oder/und mit dem geschäftsführenden Vorstand. Ich bin mir bewusst, dass diese offene Kommunikation wichtig ist, für ein positives und förderndes Klima in meinen Gruppen und im Verein.
  • Ich trage die Verantwortung dafür, dass alle TeilnehmerInnen meiner Sportgruppen Mitglied im TSV Elgendorf sind. Diesbezüglich gilt:
    • max. 2 Trainingseinheiten gelten als „Probe/Schnuppertraining“. Spätestens bei der 3. Teilnahme, muss ein Mitgliedsantrag ausgefüllt bzw. ausgehändigt werden (andersartige Vereinbarungen müssen im Vorfeld mit dem gf Vorstand beraten und besprochen werden).
    • Ich selbst sorge dafür, dass der korrekt ausgefüllte Mitgliedsantrag zeitnah einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes (vorzugsweise der 2. Kassiererin Isabel Castor) oder ggf. dem/der AbteilungsleiterIn vorliegt.
    • Ich informiere meine Teilnehmer bzw. deren Eltern, dass der Mitgliedsbeitrag jeweils zum 15.06. eines Jahres eingezogen wird (ab Datum des Eintrittes jeweils der anteilige Monatsbeitrag für das laufende Jahr) und eine Mitgliedschaft immer nur zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden kann (siehe Mitgliedsantrag).
    • Mitgliedsanträge und die Satzung können auf unserer Homepage eingesehen und ausgedruckt werden.
  • Bei Kindern und Jugendlichen, deren Eltern nicht oder nur bedingt in der Lage sind, eine Mitgliedschaft im Verein zu finanzieren, bemühe ich mich, in Absprache mit dem Vorstand, diesen trotzdem eine Teilnahme an Sportangeboten zu ermöglichen.
    • Für Kinder von Eltern, die ALG 2 und/oder Wohngeld beziehen, gibt es die Möglichkeit, eine Vereinsteilnahme über das Bildungs -und Teilhabepaket der Bundesregierung zu finanzieren. Entsprechende Anträge können Eltern beim Jobcenter (ALG 2) oder der Kreisverwaltung (Wohngeld) erhalten. Die Beiträge werden dann i.d.R. direkt an den Verein überwiesen.
    • Auch Kinder aus Flüchtlingsfamilien (Asylbewerber) haben Anspruch auf diese Förderung. Anträge hierzu sind ebenfalls bei der Kreisverwaltung (Sozialamt) zu bekommen.
  • Ich achte darauf, dass die Sportstätten von mir und meinen Gruppen ordnungsgemäß genutzt werden:
    • Anweisungen der HausmeisterIn bzw. der Hallenverantwortlichen setzte ich um und befolge dementsprechende Hinweisschilder.
    • Ich achte darauf, dass benutzte Materialien nach der Trainingsstunde wieder an ihren vorgesehenen Platz kommen und ordentlich verstaut werden.
    • Die Dorfgemeinschaftshalle wird von mir oder meinen Teilnehmern nach einer Trainingsstunde mit dem TSV-eigenen Wischer durchgewischt.
    • Wenn ich als letztes in einer Halle bin, achte ich darauf, dass alle Lichter gelöscht und alle Fenster und Türen ordnungsgemäß verschlossen sind.
    • Eine von mir beobachtete, nicht sachgemäße Nutzung einer Sportstätte durch eine andere Gruppe, melde ich schnellstmöglich an den geschäftsführenden Vorstand oder den/die betreffenden AbteilungsleiterIn.
    • Ich bin mir bewusst, dass ich eine Sportstätte nur zu den vereinbarten Zeiten und Übungsstunden nutzen darf, Abweichungen müssen mit dem/der AL bzw. dem gfVorstand abgesprochen werden. Eine private Nutzung bzw. eine Zweckentfremdung der „Schlüsselvormacht“ ist strengstens untersagt. Dafür habe ich eine entsprechende Erklärung der Stadt  als Betreiber der Hallen, unterschrieben.
  • Wenn sich eine/r meiner TeilnehmerInnen während der Übungsstunde/während eines Wettkampfs o.ä. eine Verletzung zuzieht und aufgrund dieser einen Arzt aufsuchen muss, melde ich dies möglichst noch am gleichen Tag dem/der AL bzw. dem gfVorstand. Der gfVorstand ist angehalten, möglichst innerhalb von 48h einen Sportunfall an die Versicherung des Sportbundes (ARAG) zu melden. Eine Sportunfallmeldung erfolgt dann über das entsprechende Formular (über Geschäftsführerin).
  • Wenn ich mich in einer Sportart fortbilde oder weiter qualifiziere, erhalte ich grundsätzlich möglichst die Unterstützung des Vorstands. Im Vorfeld meiner Planung, informiere ich mich beim Vorstand über entsprechende Fördermöglichkeiten von Seiten des Vereines.
  • Um meine Trainingsstunden interessant und effektiv zu gestalten, kann ich auf die vom Verein zur Verfügung gestellten Materialien und entsprechende Ausrüstung zurückgreifen. Wenn ich hier einen Bedarf an Neuanschaffungen sehe oder zur Umsetzung neuer Ideen andere Materialien benötige, wende ich mich an die/den AL. Jeweils zum Ende eines Jahres sollte ein entsprechender Antrag dem gfVorstand vorliegen, damit beim Sportbund entsprechende Zuschüsse beantragt werden können.
  • Wenn ich für meine Sportgruppen Anschaffungen (Trainingskleidung o.ä.) anschaffen möchte oder Feiern/Ausflüge plane und hierfür eine finanzielle Förderung von Seiten des Vereins wünsche, so bespreche ich dies im Vorfeld mit der/dem AL bzw. dem gfVorstand.
    • Spenden von Personen oder Firmen, die ich für meine Gruppen erhalte, können vom gfVorstand (Kassierer) quittiert werden, wenn entsprechende Kriterien erfüllt sind. Der genaue Ablauf sollte im Vorfeld geklärt sein.
  • Als TrainerIn im TSV Elgendorf bin ich Teil einer großen sozialen Gemeinschaft und ein wichtiges „Bindeglied“ zwischen Vereinsführung und Mitgliedern. Ich bin mir bewusst, dass meine Teilnehmer mich als Identifikationsfigur des Vereins ansehen und der Vorstand auf mich als Multiplikator für Vereinsanliegen angewiesen ist. Ich bin bereit, in regelmäßigen Abständen (ca. 2-4 mal/Jahr) ggf. an Vorstandssitzungen teilzunehmen.
  • Um den Verein nach innen und außen zu vertreten, informiere ich mich regelmäßig auf der Homepage/im Wochenblatt über Aktuelles aus dem Verein und gebe dem gfVorstand Infos, die auf der Homepage ausgeschrieben werden sollen. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Wenn Fahrten mit dem Auto zu anderen Orten, bspw. zu Wettkämpfen/Turnieren oder auch für die Gemeinschaftsförderung geplant werden, so achte ich darauf, dass diese von einem gemeinsamen Treffpunkt bspw. DGH, starten. Somit ist gewährleistet, dass alle Personen und Fahrer (auch Nichtmitglieder) angemessen über die Sportversicherung abgesichert sind.
  • Ich beachte die gültigen Datenschutzregelungen nach der DSGV. Persönliche Daten von Mitgliedern, die mir aufgrund meiner Tätigkeit bekannt sind, werden dementsprechend von mir vertraulich behandelt. (siehe Verpflichtungserklärung)
  • Falls ich in meiner Gruppe eine Gruppenkasse führe, weise ich die Mitglieder bzw. deren Eltern im Vorfeld darauf hin, dass entsprechende finanzielle Einlagen rein privat erfolgen. Der Verein kann für entstandene Verluste oder Differenzen keine Verantwortung übernehmen. Die Verantwortung hierfür trage ich als Übungsleiterin und verpflichte mich, dieser durch eine übersichtliche und nachvollziehbare Kassenführung nachzukommen.

Stand November 2019

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